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Wie Du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst!


Nebenberuflich selbstständig machen Tipps

Keine Lust mehr auf deinen langweiligen 9 to 5 Job? Dann tu JETZT etwas dagegen! Es gibt so viele Möglichkeiten der Selbstständigkeit, die nur darauf warten, gefunden zu werden. Sobald du etwas gefunden hast, mit dem du durchstarten möchtest, gilt es jedoch noch einiges zu tun. Mit diesen Tipps möchten wir dich dazu ermutigen, endlich den ersten Schritt zu machen.

1) Gewerbeanmeldung

Leider führt hierbei kein Weg vorbei. Egal ob haupt- oder nebenberuflich, jeder der regelmäßig selbstständig tätig ist, muss das gemäß §14 GewO beim Gewerbeamt anmelden. Doch keine Angst: Die Anmeldung bei deinem zuständigen Gewerbeamt dauert nur wenige Minuten und kostet zwischen 10 und 40€. Bevor du dein Gewerbe anmeldest solltest du unbedingt prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung auf dich zutrifft. 

2) Information deines Arbeitgebers

Sofern du außerdem weiterhin angestellt bleiben möchtest, solltest du einmal in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob du deinen Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren bzw. um Erlaubnis fragen musst. Auch wenn du ein Recht auf freie Berufswahl hast und es dir frei steht neben deinem Hauptjob weitere Tätigkeiten auszuüben. Wahrscheinlich interessiert deinen Arbeitgeber nur folgendes:

- Beeinträchtigt deine Nebentätigkeit deine Leistung im Hauptjob?

- Machst du deinem Arbeitgeber Konkurrenz?

- Schadest du dem Ansehen deines Arbeitgebers?

- überschreitet die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die des Hauptjobs um mehr als 20%?

- Wird Krankheit oder Urlaub dafür genutzt, um im Nebenjob durchzustarten?

- Werden Haupt- und Nebenjob klar getrennt?

3) Versicherungen

Als Selbstständiger stehst du vor der Entscheidung: Welche Versicherungen benötige ich?

Krankenversicherung: Sofern du maximal 18 Stunden in der Woche für deine nebenberufliche Tätigkeit aufbringst, benötigst du keine zusätzliche Krankenversicherung sondern kannst die gesetzliche einfach behalten. Ansonsten kannst du zwischen einer privaten oder freiwilligen Versicherung wählen. Halte am besten frühzeitig Rücksprache mit deiner Krankenkasse um deine Möglichkeiten besser planen zu können.

Rentenversicherung: Ähnlich wie bei der Krankenversicherung sieht es bei der Rentenversicherung aus. Es gibt jedoch einige rentenversicherungspflichtige, selbstständige Tätigkeiten wie Lehrer, Hebamme, Erzieher, Handwerker o.ä.

Unfallversicherung: Eine Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung gibt es nicht, trotzdem solltest du je nach Tätigkeit zumindest einmal darüber nachdenken. Die über eine Berufsgenossenschaft abgeschlossene Unfallversicherung greift nicht bei deiner Nebentätigkeit. 

4) Steuern

Die Besteuerung ist für nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige gleich. Somit musst du dich zwangsläufig mit den verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen.

Umsatzsteuer: Diese wird fällig, wenn du mehr als 17 500€ Umsatz im Vorjahr bzw. mehr als 50 000€ im aktuellen Jahr erwirtschaftet hast. In diesem Fall hast du keinen Anspruch mehr auf die Kleinunternehmerregelung.

Einkommenssteuer: Sofern du mehr als 410€ Gewinn im Jahr machst, musst du diesen versteuern. 

Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24 500€ wird die Gewerbesteuer fällig. 

Am besten besprichst du alle Fragen rund ums Thema Steuern mit deinem Steuerberater um auf der sicheren Seite zu sein.

4) Rechtsform

In der Nebentätigkeit kannst du jede Rechtsform wählen, die du auch in der Haupttätigkeit wählen kannst. Normalerweise startet man einfach als Einzelunternehmer oder, falls man mindestens zu zweit ist, als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Beide Rechtsformen sind unkompliziert und es kann sofort gestartet werden. Allerdings haftest uneingeschränkt du mit deinem Privatvermögen. 

5) Wie viele Stunden darfst du arbeiten?

Für das Gewerbe- und Finanzamt ist es egal, wie viele Stunden du in der Woche arbeitest. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Wie bereits erwähnt gibt es die Grenze bis 18h/Woche, um im bereits bestehenden Krankenversicherungsverhältnis zu bleiben oder eben eine extra Krankenversicherung abzuschließen. Die Bundesagentur für Arbeit wertet eine Nebentätigkeit als solche, sofern du bis 15 Arbeitsstunden in der Woche dafür aufwendest. 

6) Wie viel darf ich dazuverdienen?

Wenn du neben deinem Hauptjob oder deiner 450€-Beschäftigung eine Nebentätigkeit aufnimmst, musst du keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Anders ist es jedoch bei Empfängern von Arbeitslosengeld. Bei ALG1-Empfängern gilt es eine Hinzuverdienstgrenze von 165€ pro Monat, bei ALG2-Empfängern 100€ pro Monat und bei Stundenten, die BAföG beziehen, gibt es eine Grenze von 400€ pro Monat.

7) Staatlicher Zuschuss

Für nebenberufliche Gründer gibt es einige Zuschüsse und Förderprogramme vom Staat. Um besser durchblicken zu können, findest du hier einen kostenlosen Fördercheck.

8) Den richtigen Arbeitsplatz wählen

Sofern deine Nebentätigkeit am Schreibtisch ausgeübt wird, macht es Sinn, dir einen professionellen Arbeitsbereich zu schaffen und ihn von deinem Privatleben zu trennen. Richte dir z.B. ein Arbeitszimmer in einem extra Raum ein, Miete dir einen Schreibtisch in einem großen Büro an oder nutze einen Workspace in deiner Stadt. So kannst du dich besser fokussieren und produktiver arbeiten.

Quellen:

https://www.selbstaendig-im-netz.de/selbstaendig/nebenberuflich-selbstaendig-8-tipps-die-du-unbedingt-beachten-muss/#:~:text=Anmeldung%20der%20nebenberuflichen%20Selbst%C3%A4ndigkeit&text=Die%20Anmeldung%20erfolgt%20beim%20Gewerbeamt,Euro%20bis%2040%20Euro%20zahlen.

Bild: canva.com


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